Der Betreuungsverein der AWO Nürnberg stellt sich vor:
Das Betreuungsrecht gilt seit 1992 und hat die Entmündigung, Vormundschaft sowie die Gebrechlichkeitspflegschaft für Erwachsene durch die "Betreuung" ersetzt. Mit der neuen Bezeichnung wollte der Gesetzgeber die Zielsetzung des neuen Rechts aufzeigen: erwachsene Menschen sollen schon sprachlich nicht mehr bevormundet werden, sondern, soweit erforderlich, unterstützt und begleitet, eben "betreut" werden.
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